beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12. August 2007
Einzelmitglieder oder Gruppen, die sich für den Verein engagieren wollen, können beim Vorstand beantragen, als Ausschuss oder Arbeitskreis anerkannt zu werden, beziehungsweise dass ihr Engagement als Einzelengagement anerkannt wird.
Die Mitarbeit von Fördermitgliedern oder Nichtmitgliedern ist ausdrücklich willkommen.
Der Vorstand koordiniert die Einzelengagements, Ausschüsse und Arbeitskreise insofern, als er Konzepte und Verbindlichkeit in der Arbeit einfordert und dafür sorgt, dass sich nicht mehrere Arbeitskreise zum gleichen Zweck konstituieren. Der Vorstand kann diese Koordinierungsarbeit an eine weitere Person abgeben, die diese Arbeit ehrenamtlich oder bezahlt übernimmt.
Der Vorstand kann Einzelpersonen, Ausschüssen und Arbeitskreisen zum Ausüben ihres Engagements Vertretungsbefugnisse einräumen oder finanzielle Mittel zubilligen. Überschreitet die Höhe der beantragten Mittel die im Finanzstatut benannte Summe, über die der Vorstand entscheiden kann, so muss auch hier die Mitgliederversammlung entscheiden.
Dem Antrag auf Anerkennung als Einzelengagement, Ausschuss oder Arbeitskreis ist beizufügen:
ein aussagekräftiges Konzept für das Engagement,
eine vollständige Liste der beteiligten Personen mit Vor- und Zunamen. Änderungen sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen,
Angaben über die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Gruppe.
Sollte die Einzelperson oder Gruppe ihrer freiwillig übernommenen Arbeit nicht nachkommen, wird das Erbringen des Engagements angemahnt. Nach dreimaliger vergeblicher Mahnung können die Ausschüsse oder Arbeitskreise vom Vorstand ohne weitere Ankündigung oder Anhörung aufgelöst werden, beziehungsweise kann Einzelpersonen die Anerkennung ihres Engagements wieder aberkannt werden.