Vereinsordnung für Ausschüsse und Arbeitskreise

beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12. August 2007

Einzelmitglieder oder Gruppen, die sich für den Verein engagieren wollen, können beim Vorstand beantragen, als Ausschuss oder Arbeitskreis anerkannt zu werden, beziehungsweise dass ihr Engagement als Einzel­engagement anerkannt wird.
Die Mitarbeit von Fördermitgliedern oder Nicht­mitgliedern ist ausdrücklich willkommen.

Der Vorstand koordiniert die Einzel­engagements, Ausschüsse und Arbeits­kreise insofern, als er Konzepte und Verbindlich­keit in der Arbeit einfordert und dafür sorgt, dass sich nicht mehrere Arbeitskreise zum gleichen Zweck konstituieren. Der Vorstand kann diese Koordinierungsarbeit an eine weitere Person abgeben, die diese Arbeit ehrenamtlich oder bezahlt übernimmt.

Der Vorstand kann Einzelpersonen, Ausschüssen und Arbeitskreisen zum Ausüben ihres Engagements Vertretungs­befugnisse einräumen oder finanzielle Mittel zubilligen. Überschreitet die Höhe der beantragten Mittel die im Finanzstatut benannte Summe, über die der Vorstand entscheiden kann, so muss auch hier die Mitgliederversammlung entscheiden.

Dem Antrag auf Anerkennung als Einzel­engagement, Ausschuss oder Arbeitskreis ist beizufügen:

ein aussagekräftiges Konzept für das Engagement,
eine vollständige Liste der beteiligten Personen mit Vor- und Zunamen. Änderungen sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen,
Angaben über die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Gruppe.

Sollte die Einzelperson oder Gruppe ihrer freiwillig über­nommenen Arbeit nicht nachkommen, wird das Erbringen des Engagements angemahnt. Nach dreimaliger vergeblicher Mahnung können die Ausschüsse oder Arbeits­kreise vom Vorstand ohne weitere Ankündigung oder Anhörung aufgelöst werden, beziehungsweise kann Einzel­personen die Anerkennung ihres Engagements wieder aberkannt werden.