Wahlordnung

beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12. August 2007

Die Mitglieder des Vorstands werden auf der Jahres­hauptversammlung von den ordentlichen Mitgliedern gewählt.

Der Vorstand besteht aus drei oder fünf Personen. Die Größe des zu wählenden Vorstands wird vor der Wahl von der Mitglieder­versammlung festgelegt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Mitglieder­versammlung vor der Wahl vor.

Wahlmodus: Jedes Mitglied kann so viele Stimmen vergeben, wie Personen in den Vorstand gewählt werden sollen.
Die Vorstandsmitglieder werden in der Reihenfolge der abgegebenen Stimmen gewählt.
Auf Antrag ist die Wahl als geheime Wahl, also schriftlich auf Wahlzetteln, durchzuführen.

Erzielen zwei oder mehr Kandidatinnen oder Kandidaten die gleiche Stimmenzahl, von denen aufgrund der vorher festgelegten Zahl der Vorstands­mitglieder nicht alle gewählt sein können, und es würden auch mehr Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten die Wahl annehmen, so entscheidet eine Stichwahl nach dem gleichen Wahlmodus wie zuvor über die Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten, die die Wahl annehmen wollen. Nach dem dritten Wahlgang entscheidet das Los.

Wenn ein frisch gewähltes Vorstandsmitglied die Wahl nicht annimmt, rückt automatisch die Kandidatin oder der Kandidat mit dem nächst geringeren Wahlergebnis nach. Gibt es keine weitere Kandidatin beziehungsweise keinen weiteren Kandidaten, soll noch auf der selben Mitglieder­versammlung versucht werden, eine weitere Kandidatin oder einen weiteren Kandidaten zu gewinnen und nach dem gleichen Wahlmodus wie bei den übrigen Vorstands­mitgliedern nachzuwählen. Die Wahl der übrigen Vorstands­mitglieder, die die Wahl bereits angenommen haben, bleibt davon unberührt.

Eine Nachwahl von einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern erst auf der nächsten Mitglieder­versammlung ist nur in begründeten Ausnahme­fällen möglich. Die Gründe dafür sind in das Protokoll der Mitglieder­versammlung aufzunehmen.

Wenn die festgelegte Anzahl an Personen in den Vereins­vorstand gewählt ist und die Wahl auch angenommen hat, legt die Mitglieder­versammlung fest, wer von den frisch gewählten Vorstands­mitgliedern das Ressort „Finanzen“ übernimmt. Dies sollte nach Möglichkeit einvernehmlich geschehen und ist per Akklamation möglich.

Im Anschluss an die Vorstandswahl werden zwei Personen als Kassen­prüfer oder Kassen­prüferinnen gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem gleichen Wahlmodus wie die Vorstandswahl.