beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12. August 2007
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplan. Auf dieser Grundlage führt der Vorstand die Geschäfte.
Bis zu einer Höhe von 100,– Euro kann das gewählte Vorstandsmitglied für Finanzen alleine über eine Ausgabe entscheiden.
Bis zu einer Höhe von 500,– Euro kann der Vorstand gemeinsam über eine Ausgabe entscheiden: Sämtliche Vorstandsmitglieder müssen dieser Ausgabe zustimmen.
Darüber hinaus entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Über das Eigentum des Vereins ist ein schlüssiges Inventarverzeichnis zu führen.
Über alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins ist Buch zu führen.
Die Kassenprüfung prüft die Buchführung, das Inventar und die satzungsgemäße und sinnvolle Verwendung der Mittel.