beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12. August 2007
Die Nutzerinnen und Nutzer der Vereinseinrichtungen verpflichten sich zu zivilisiertem Verhalten und gegenseitiger Rücksichtnahme. Abhörlautstärke ist grundsätzlich maximal Zimmerlautstärke, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Die Räume des Vereins sind sauberzuhalten und nach Benutzung aufzuräumen.
Im täglichen Betrieb besteht in allen Räumen des Vereins Rauchverbot und Alkoholverbot.
Für alle Drogen gilt sinngemäß: Wer nach Straßenverkehrsordnung nicht fahrtüchtig ist, darf sich nicht in den Räumen des Vereins aufhalten und erst recht nicht die Ausstattung des Vereins benutzen.
In Studioräumen und am Computer wird nicht gegessen oder getrunken.
Die Einrichtung des Vereins ist pfleglich zu behandeln. Schadensfälle sind unverzüglich dem Vorstand und – falls vorhanden und bekannt – dem zuständigen Ausschuss oder Arbeitskreis mitzuteilen. Über die Regulierung des Schadens entscheidet der Vorstand nach Prüfung der Sachlage.