Benutzungsordnung

beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 12. August 2007

Die Nutzerinnen und Nutzer der Vereinseinrichtungen verpflichten sich zu zivilisiertem Verhalten und gegen­seitiger Rücksicht­nahme. Abhör­lautstärke ist grundsätzlich maximal Zimmer­lautstärke, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Die Räume des Vereins sind sauber­zuhalten und nach Benutzung aufzuräumen.

Im täglichen Betrieb besteht in allen Räumen des Vereins Rauchverbot und Alkoholverbot.
Für alle Drogen gilt sinngemäß: Wer nach Straßen­verkehrs­ordnung nicht fahrtüchtig ist, darf sich nicht in den Räumen des Vereins aufhalten und erst recht nicht die Ausstattung des Vereins benutzen.

In Studioräumen und am Computer wird nicht gegessen oder getrunken.

Die Einrichtung des Vereins ist pfleglich zu behandeln. Schadens­fälle sind unverzüglich dem Vorstand und – falls vorhanden und bekannt – dem zuständigen Ausschuss oder Arbeitskreis mitzuteilen. Über die Regulierung des Schadens entscheidet der Vorstand nach Prüfung der Sachlage.